Schulbegleitung

Jedes Kind gehört dazu.

Wir bringen Kinder mitten ins Leben – individuell, wertschätzend und professionell.

Inklusion · Unterstützung · Zukunft

Wir sehen das Kind. Nicht die Einschränkung.

Jedes Kind verdient die Chance, sich frei zu entwickeln – in der Schule, im Alltag und im Leben. Unsere Schulbegleiter:innen unterstützen Kinder mit Förder- und Unterstützungsbedarf dabei, ihren Platz in der Klassengemeinschaft zu finden.

Was wir ermöglichen
  • Mehr Sicherheit im Schulalltag
  • Bessere Integration in die Klassengemeinschaft
  • Stärkere soziale Kompetenzen
  • Aufbau von Selbstvertrauen und Eigenständigkeit
  • Entlastung für Eltern und Lehrkräfte
Unsere Leistungen
  • Individuelle Begleitung im Unterricht
  • Unterstützung bei Verhalten und Struktur
  • Kommunikationshilfen und Förderung
  • Deeskalation in schwierigen Situationen
  • Zusammenarbeit mit Eltern und Schule
  • Dokumentation von Fortschritten
Unsere Fachgebiete

Wir begleiten Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Bereichen – immer individuell, immer auf Augenhöhe.

Allgemeine Schulbegleitung

Individuelle Begleitung im Unterricht für Kinder mit emotionalem, sozialem oder kognitivem Förderbedarf.

Medizinische Schulbegleitung

Spezialisierte Begleitung bei medizinischer Notwendigkeit – z. B. Diabetes-Management, Anfallsüberwachung oder Medikamentengabe im Schulalltag.

§ 37 SGB V · Behandlungspflege

Kita-Assistenz

Begleitung von Kindern mit Förderbedarf in Kindertagesstätten für einen gelungenen Start in die Bildungslaufbahn.

Mehr erfahren

Bewilligung & Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung der Leistungen gemäß § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder auch § 37 SGB V.

Starke Kinder Selbstvertrauen aufbauen
Selbstbestimmung Eigene Wege finden
Echte Teilhabe Jedes Kind gehört dazu
Finanzierung

Kostenlos für Familien – finanziert über Kostenträger.

Die Schulbegleitung wird in der Regel vollständig vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen. Familien zahlen keinen Eigenanteil.

Rechtsgrundlage: § 35a SGB VIII (seelische Behinderung, Jugendamt) · §§ 90, 99, 112 SGB IX (körperliche/geistige Behinderung, Sozialamt) · § 37 SGB V (medizinische Behandlungspflege, Krankenkasse)

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsweg – vom Erstgespräch bis zur Bewilligung.

Gemeinsam Zukunft gestalten.

Lassen Sie uns den Weg Ihres Kindes begleiten – individuell, wertschätzend und professionell. Weil jedes Kind einzigartig ist.

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Wir helfen Ihnen auch bei der Antragstellung und der Bewilligung der Schulbegleitung.

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