Anfallsüberwachung
Professionelle Beobachtung und sofortige Reaktion bei epileptischen Anfällen. Klare Protokolle, direkte Kommunikation mit Eltern und Ärzten.
Wir begleiten Kinder mit medizinischem Unterstützungsbedarf – professionell und eng abgestimmt.
Sicherheit · Kompetenz · Vertrauen
Kinder mit medizinischem Unterstützungsbedarf haben dasselbe Recht auf Bildung. Unsere geschulten Fachkräfte sind vor Ort – damit Eltern aufatmen können.
Professionelle Beobachtung und sofortige Reaktion bei epileptischen Anfällen. Klare Protokolle, direkte Kommunikation mit Eltern und Ärzten.
Fachgerechte Verabreichung nach ärztlicher Anordnung – zuverlässig, dokumentiert und in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.
Überwachung und Bedienung medizinischer Geräte im Schulalltag – z. B. Beatmungsgeräte, Monitore oder Insulinpumpen.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung gemäß § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder § 37 SGB V.
Je nach individuellem Bedarf kommen unterschiedliche Leistungsträger für die Finanzierung in Betracht. Wir unterstützen Sie bei der Klärung des passenden Antragswegs.
Rechtsgrundlagen laut Leistungsflyer: § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder § 37 SGB V. Die konkrete Bewilligung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsweg – vom Erstgespräch bis zur Bewilligung.
Medizinischer Bedarf bestimmt nicht den Schulerfolg.
Mit der richtigen Begleitung können Kinder vollständig am Schulalltag teilnehmen – und das ist unser Auftrag.
Wir beraten Sie zur medizinischen Schulbegleitung und unterstützen bei der Klärung des Antragswegs.