Individuelle Förderung
Professionelle Beobachtung und sofortige Reaktion bei epileptischen Anfällen. Klare Protokolle, direkte Kommunikation mit Eltern und Ärzten.
Wir begleiten Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf – individuell, wertschätzend und professionell.
Förderung · Begleitung · Teilhabe
Jedes Kind entwickelt sich auf seine eigene Weise. Unsere Schulassistenz begleitet Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf – etwa bei Trisomie 21 – individuell und auf Augenhöhe.
Professionelle Beobachtung und sofortige Reaktion bei epileptischen Anfällen. Klare Protokolle, direkte Kommunikation mit Eltern und Ärzten.
Fachgerechte Verabreichung nach ärztlicher Anordnung – zuverlässig, dokumentiert und in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.
Förderung motorischer, kognitiver und emotionaler Fähigkeiten sowie Strukturhilfen. Beispielsweise bei Trisomie 21.
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung gemäß § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder § 37 SGB V.
Die Schulassistenz wird in der Regel über den zuständigen Leistungsträger finanziert. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Klärung der Kostenübernahme.
Rechtsgrundlagen laut Leistungsflyer: § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder § 37 SGB V. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsweg – vom Erstgespräch bis zur Bewilligung.
Entwicklungsbedarf bestimmt nicht den Schulerfolg.
Mit der richtigen Begleitung können Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf vollständig am Schulalltag teilnehmen – und das ist unser Auftrag.
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten einer individuell abgestimmten Schulassistenz.