Schulassistenz bei Entwicklungsbedarf

Begleitung, die zum Kind passt – ganz individuell.

Wir begleiten Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf – individuell, wertschätzend und professionell.

Förderung · Begleitung · Teilhabe

Wir sehen das Kind. Und was möglich ist.

Jedes Kind entwickelt sich auf seine eigene Weise. Unsere Schulassistenz begleitet Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf – etwa bei Trisomie 21 – individuell und auf Augenhöhe.

Was wir ermöglichen
  • Aktive Teilhabe am Schulalltag
  • Entlastung für Eltern & Lehrkräfte
  • Individuelle Förderung nach Entwicklungsstand
  • Stärkung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen
  • Vertrauensvolle Begleitung
Unsere Leistungen
  • Individuelle Förderung & Notfallmanagement
  • Entwicklungsbegleitung nach ärztlicher Anordnung
  • Echte Teilhabe
  • Dokumentation & Elternkommunikation
  • Koordination mit Ärzten & Therapeuten
Unsere Fachgebiete

Wir begleiten Kinder und Jugendliche mit besonderem Entwicklungsbedarf – immer individuell, immer auf Augenhöhe.

Individuelle Förderung

Professionelle Beobachtung und sofortige Reaktion bei epileptischen Anfällen. Klare Protokolle, direkte Kommunikation mit Eltern und Ärzten.

Entwicklungsbegleitung

Fachgerechte Verabreichung nach ärztlicher Anordnung – zuverlässig, dokumentiert und in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.

Echte Teilhabe

Förderung motorischer, kognitiver und emotionaler Fähigkeiten sowie Strukturhilfen. Beispielsweise bei Trisomie 21.

Bewilligung & Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung gemäß § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder § 37 SGB V.

Sichere Begleitung Individuell gefördert
Vertrauen & Nähe Auf Augenhöhe
Echte Teilhabe Jedes Kind gehört dazu
Finanzierung

Kostenlos für Familien – finanziert über Kostenträger.

Die Schulassistenz wird in der Regel über den zuständigen Leistungsträger finanziert. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Klärung der Kostenübernahme.

Rechtsgrundlagen laut Leistungsflyer: § 35a SGB VIII, §§ 99, 112 SGB IX oder § 37 SGB V. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsweg – vom Erstgespräch bis zur Bewilligung.

Entwicklungsbedarf bestimmt nicht den Schulerfolg.

Mit der richtigen Begleitung können Kinder mit besonderem Entwicklungsbedarf vollständig am Schulalltag teilnehmen – und das ist unser Auftrag.

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Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten einer individuell abgestimmten Schulassistenz.

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